Energieausweis

Können Sie sich ausweisen?

Seit Januar 2009 muss bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Wohngebäudes (Ausnahme Denkmäler) ein Energieausweis vorgelegt werden.
Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen viele Fahrzeuginhaber.

Was das eigene Haus jedoch an Energie „schluckt“, können dagegen nur wenige sagen.Der Energieausweis für Wohngebäude gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.

Energieausweis für Wohngebäude

Was steht im Energieausweis?

Im Energieausweis wird grundsätzlich der Endenergiebedarf und im Bedarfsausweis auch der Primärenergiebedarf des Gebäudes angegeben:

  • Der Endenergiebedarf gibt die nach genormten Bedingungen vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an, bei Nichtwohngebäuden auch von eingebauter Beleuchtung und Kühlung.
  • Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien). Je niedriger der Wert für den Primärenergiebedarf, desto besser die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.
  • Sofern der Grund für die Erstellung eines Energieausweises nicht der Neubau oder die Komplettsanierung ist, erhält jeder von uns erstellte Energieausweis zwei für dieses Gebäude berechnete Sanierungsvarianten mit Errechnung des Einsparpotentials.
  • Zudem liegen jedem von uns erstellten Bedarfsausweis speziell von uns erstellte Zusatzinformationen zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis bei, da die standardisierten Erläuterungen des Energieausweises häufig nicht ausreichen.

Welche Energieausweise gibt es?

Man unterscheidet zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis hauptsächlich die Nutzungsgewohnheiten der Bewohner abbildet, bewertet der Bedarfsausweis das Gebäude unter normierten Bedingungen. Erst damit werden Energieausweise, und damit Gebäude, erst vergleichbar.

Wie wird ein Energieausweis erstellt?

Der Eigentümer vereinbart mit uns einen Vorort-Termin und wir begehen zusammen das Gebäude, so dass wir uns einen Gesamteindruck verschaffen können. Bei diesem Termin sollten alle Fragen geklärt werden, damit ein Energieausweis gewissenhaft und fachlich richtig erstellt werden kann.
Energieausweise per Ferndiagnose zu erstellen lehnen wir ab. Wir geben demzufolge auch keine rechtsverbindlichen Modernisierungsempfehlungen ab, ohne ein Gebäude gesehen zu haben. Das halten wir für unseriös.

Wer prüft den Energieausweis?Niemand!

Energieausweise werden nicht geprüft. Wer aufgrund eines falschen Energieausweises ein Gebäude zu billig verkauft, oder zu teuer mietet, hat im Grunde kaum eine Chance. Außer der Mangel ist so offensichtlich, so dass es der vermeintliche Laie auch erkennt.
Wenn Sie darauf keine Lust haben, dann bieten wir Ihnen einen Energieausweis mit Gütesiegel.

Energieausweis mit dena-GütesiegelDas dena-Gütesiegel der Deutschen Energieagentur ist eine Qualitäts- auszeichnung für Energieausweise. Nur hochwertige Energie- ausweise, die den Qualitätsanforderungen der dena genügen, erhalten das Siegel.

Jeder Energieausweis mit dena-Gütesiegel wird vom Aussteller nach verbindlichen Qualitäts- standards der dena sorgfältig erstellt und durchläuft eine Prüfung. Auch regelmäßige Stichprobenkontrollen helfen, die Qualität von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel zu sichern.

Dena-registrierte Aussteller sind alle. Wir sind zugelassen für das dena-Gütesiegel!

dena-Gütesiegel ENERGIEAUSWEIS

Wir sind berechtigt, dieses Siegel zu tragen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.